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Eisen-II-Sulfatlösung 28% (1200kg Container)
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
CHF 864.00*
| CHF 0.72* / 1 kg |
Ab 2 Paletten |
CHF 804.00*
| CHF 0.67* / 1 kg |
Ab 4 Paletten |
CHF 756.00*
| CHF 0.63* / 1 kg |
Ab 6 Paletten |
CHF 732.00*
| CHF 0.61* / 1 kg |
Eisen-II-Sulfatlösung 28% (1200kg Container)
Produktinformationen Eisen-II-Sulfatlösung 28%
Aus dem Feststoff Eisensulfat wird eine 28%ige Lösung hergestellt.Eisensulfat wird auch Ferrosulfat, Grünsalz oder Eisenvitriol genannt und ist ein zweiwertiges Eisensalz der Schwefelsäure.
Anwendung Eisen-II-Sulfatlösung 28%
Eisen-II-Sulfatlösung wird als Fällungs- und Flockungsmittel in Kläranlagen eingesetzt.Chemikalie in der Industrie, insbesondere in der Wasseraufbereitung, der Galvanik, der Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten, sowie in der Landwirtschaft als Düngemittel.
Eisen-II-Sulfat hat eine Reihe von Anwendungen, einschliesslich der Entfernung von Phosphaten aus Abwasser, der Erhöhung des Eisengehalts in Böden zur Verbesserung des Pflanzenwachstums und als Nahrungsergänzungsmittel zur Behandlung von Eisenmangelanämie.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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Produktgruppe:
P10035859
Materialnummer:
1003585901000
CAS-Nummer:
7782-63-0
Merkmal | Einheit/Text | untere Grenze | obere Grenze | Methode |
Aussehen | gelbe bis bräunliche Flüssigkeit | |||
pH-Wert | 3,0 | |||
Dichte 20 °C | g/ml | 1,15 | 1,18 |
- Abwasserreinigung als Fällungs- und Flockungsmittel
- Bauwirtschaft als Chromatreduzierung
- Zusatz in Rasendünger
- Bekämpfung Chlorose im Weinbau
- Dünger in der Landwirtschaft
- Abwasserreinigung als Fällungs- und Flockungsmittel
- Bauwirtschaft als Chromatreduzierung
- Zusatz in Rasendünger
- Bekämpfung Chlorose im Weinbau
- Dünger in der Landwirtschaft
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
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