Javelwasser
Produktinformationen Javelwasser
Bitte hier Biozidfragebogen downloaden und bei der Bestellung ausgefüllt an [email protected]
Javelwasser ist eine klassische Reinigungslösung auf Basis von Natriumhypochlorit – ideal zur Desinfektion und Geruchsbeseitigung im Alltag.
Anwendung Javelwasser
- Zur hygienischen Reinigung von Arbeitsflächen
- Im Garten zur Algen- und Moosentfernung
- In technischen Bereichen zur Wasserpflege
- Javelwasser ist in der Schweiz als Biozidprodukt offiziell zugelassen
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt.
Sicherheit & Anwendung:
Nicht unverdünnt anwenden.
- Nicht mit Säuren mischen (Gefahr von Chlorgasbildung)
- Immer mit Schutzhandschuhen arbeiten
Alle Angaben ohne Gewähr!
Beim Kauf von grossen Gebinden erhalten Sie die Chemikalien zu günstigen Preisen. Benötigen Sie Mengen oder Produkte, die nicht in unserem chemieshop24.ch aufgeführt sind, dann schicken Sie uns bitte eine Produktanfrage. Selbstverständlich werden unsere Gebinde innerhalb der Schweiz kostenfrei mit Lkw und Hebebühne angeliefert.
Produktgruppe:
C100970
Materialnummer:
C100970-9
| Merkmal | Einheit/Text | untere Grenze | obere Grenze | Methode |
| Aussehen | klare, gelbe Flüssigkeit | visuell | ||
| Aktivchlor* | g/l | 150 | ||
| Aktivchlor* | % | 12,4 | ||
| Dichte 20 °C | g/ml | 1,21 | ||
| Natriumchlorat (bezogen auf Aktivchlor) | % | 5,4 | DIN EN 901 | |
| Gesamtalkalität (als NaOH) | % | 2,0 | ||
| Erfüllt die Reinheitskriterien der DIN EN 901 Tab. 1 Typ 1 |
* Spezifikationswert bezieht sich auf Produkt ab Werk
Diese Produktspezifikation dient nur zur Information und unterliegt nicht dem Änderungsdienst.
- Entkeimung
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
