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Javelwasser 13/14% (420kg Palette)

Reinigung
Desinfektion
Biozide Zecke
Natriumhypochlorit
Menge Stückpreis Grundpreis
Ab 1 Palette
CHF 625.80*
CHF 1.49* / 1 kg
Ab 2 Paletten
CHF 588.00*
CHF 1.40* / 1 kg
Ab 4 Paletten
CHF 558.60*
CHF 1.33* / 1 kg
Ab 6 Paletten
CHF 546.00*
CHF 1.30* / 1 kg
Gebinde

Javelwasser 13/14% (420kg Palette)

Bitte hier Biozidfragebogen downloaden und bei der Bestellung ausgefüllt an [email protected] senden!

Produktinformationen Javelwasser 13/14%

Javelwasser ist eine klare, gelbliche Flüssigkeit auf der Basis von Chlor mit der chemischen Bezeichnung Natriumhypochlorit, die für BIOZIDE Zwecke der Klassen PT2, PT3, PT4, PT5, PT 11 und PT 12 verwendet werden kann.


Anwendung Javelwasser 13/14%

Wird zur Reinigung und Desinfektion von Pools, Schwimmbädern und sanitären Anlagenverwendet. In der von chemieshop24.de angebotenen Biozid-Qualität tötet das hochalkalische Produkt schädliche Keime und Mikroorganismen ab und sorgt so für den Schutz der menschlichen Gesundheit.
Sie enthalten sogenannten Antifoulings, die den Schädlingsbefall der gestrichenen Flächen verhindern. Um zu verhindern, dass sich flüssige Wasch- und Reinigungsmittel sowie Farben und Lacke mikrobiell zersetzen, wird Chlorbleichlauge in Biozid Qualität zugesetzt. Weiter dient Javelwasser als Bleichmittel.


Bitte beachten 

Unser Javelwasser ist sehr basisch und hat eine ätzende Wirkung. Deshalb Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Die Sicherheitshinweise sind vor der Nutzung unter allen Umständen zu beachten: Bei Gebrauch des Javelwassers immer Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen. Bei Kontakt Haut schnell und gründlich waschen, Augen sofort mit klarem Wasser ausspülen. Bei Bedarf einen Arzt aufsuchen. Sind Kleidungsstücke mit dem Javelwasser in Kontakt gekommen, empfiehlt sich eine gründliche Reinigung.
Da Javelwasser zur Reinigung und Desinfektion gedacht ist, wirkt sie auf viele Wasserorganismen hoch giftig und bei der Entsorgung ist die europäische Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012) strikt einzuhalten. Sie darf nur nach Anweisung entsorgt werden. Eine ungeregelte Freisetzung an die Umwelt ist strikt zu vermeiden. Die Behälter sind an einem kühlen und gut belüfteten Ort zu lagern.
Beim Zerfall von Javelwasser setzt sich Chlor frei. Behälter, in denen Javelwasser gelagert wird, müssen ausserdem mit einer Druckausgleichverschraubung verschlossen werden, da die beim Zerfall gebildeten Gase einen Überdruck erzeugen können.
Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Beim Kauf von grossen Gebinden erhalten Sie die Chemikalien zu günstigen Preisen. Benötigen Sie Mengen oder Produkte, die nicht in unserem chemieshop24.ch aufgeführt sind, dann schicken Sie uns bitte eine Produktanfrage. Selbstverständlich werden unsere Gebinde innerhalb der Schweiz kostenfrei mit Lkw und Hebebühne angeliefert.
Produktgruppe: P10048327
Materialnummer: 1004832720000-1
CAS-Nummer: 7681-52-9
Die Anforderungen der DIN EN 901 werden erfüllt.
Aussehen gelbe, klare Flüssigkeit
Aktivchlor > 150 g/l
Dichte (20°C) > 1,21 g/ml
NaOCl > 12,4 %
Typische Analysenwerte
Natronlauge< 2 %
Natriumcarbonat< 2 %
Natriumchlorat (bezogen auf Aktivchlor)< 5,4 %
Eisen< 2 ppm
  • Schwimmbad
  • Desinfektionsmittel
  • Chemikalie für Synthesen
  • Chlorierungsreagens
  • Wasserdesinfektionsmittel
  • Biozid
  • Formulierungs-Additiv
  • Rohstoff für Wasch- und Reinigungsmittel
  • Zwischenprodukt
  • Bleichmittel
  • Schwimmbad
  • Desinfektionsmittel
  • Chemikalie für Synthesen
  • Chlorierungsreagens
  • Wasserdesinfektionsmittel
  • Biozid
  • Formulierungs-Additiv
  • Rohstoff für Wasch- und Reinigungsmittel
  • Zwischenprodukt
  • Bleichmittel

Allgemeine Hinweise

Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.

Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.

Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.

Pflicht zur Endverbleibserklärung

Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.

Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.

Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.

Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

1

GHS05
Ätzwirkung

1

GHS09
Umwelt

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