Javelwasser 13/14%
Produktinformationen Javelwasser
Anwendung Javelwasser
- Zur hygienischen Reinigung von Arbeitsflächen
- Im Garten zur Algen- und Moosentfernung
- In technischen Bereichen zur Wasserpflege
- Javelwasser ist in der Schweiz als Biozidprodukt offiziell zugelassen
- Nicht mit Säuren mischen (Gefahr von Chlorgasbildung)
- Immer mit Schutzhandschuhen arbeiten
| Merkmal | Einheit/Text | untere Grenze | obere Grenze | Methode |
| Aussehen | klare, gelbe Flüssigkeit | visuell | ||
| Aktivchlor* | g/l | 150 | ||
| Aktivchlor* | % | 12,4 | ||
| Dichte 20 °C | g/ml | 1,21 | ||
| Natriumchlorat (bezogen auf Aktivchlor) | % | 5,4 | DIN EN 901 | |
| Gesamtalkalität (als NaOH) | % | 2,0 | ||
| Erfüllt die Reinheitskriterien der DIN EN 901 Tab. 1 Typ 1 |
- Entkeimung
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Pflicht zur Endverbleibserklärung
Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.
Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05
Ätzwirkung
GHS09
Umwelt
