Bild kann vom Original abweichen
Kalilauge 45% LM (1300kg Container)
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
CHF 1’885.00*
| CHF 1.45* / 1 kg |
Ab 2 Paletten |
CHF 1’820.00*
| CHF 1.40* / 1 kg |
Ab 4 Paletten |
CHF 1’768.00*
| CHF 1.36* / 1 kg |
Ab 6 Paletten |
CHF 1’742.00*
| CHF 1.34* / 1 kg |
Kalilauge 45% LM (1300kg Container)
Produktinformationen Kalilauge 45% LM
Flüssigkeit mit einer Konzentration von 45% . Es handelt sich hierbei um eine Lebensmittelqualität. Die Abfüllung erfolgt in unserem HACCP Betriebsbereich.Kalilauge / Ätzkalilauge / Kaliumhydroxid wird durch Elektrolyse hergestellt.
Anwendung Kalilauge 45% LM
Lebensmittelindustrie:
Alle Angaben ohne Gewähr!
Aussehen | klare, farblose Flüssigkeit |
Gehalt KOH | 44,5 – 45,5 Gew.% |
Kaliumcarbonat (K2CO3) | < 0,2 Gew.% |
Kaliumchlorid (KCl) | < 50 ppm |
Eisen (Fe) | < 5 ppm |
Quecksilber (Hg) | < 0,1 ppm |
Blei | < 1 mg/kg |
- Neutralisation saurer Abwasser
- pH-Wert Einstellung
- Schwermetallfällung und Entfernung von Fluoriden und Phosphaten
- Nachkonditionierung und Hygienisierung
- Steigerung der Entwässerungsleistung
- Reduktion des Schlammvolumens
- Desodorierung organischer Schlämme und Abwässer
- Prozesswasseraufbereitung bzgl. Härte und Säurekapazität
- Neutralisation saurer Abwasser
- pH-Wert Einstellung
- Schwermetallfällung und Entfernung von Fluoriden und Phosphaten
- Nachkonditionierung und Hygienisierung
- Steigerung der Entwässerungsleistung
- Reduktion des Schlammvolumens
- Desodorierung organischer Schlämme und Abwässer
- Prozesswasseraufbereitung bzgl. Härte und Säurekapazität
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05
Ätzwirkung
GHS07
Ausrufezeichen