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Natriumbicarbonat LQ (1200kg Palette)
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
CHF 1’104.00*
| CHF 0.92* / 1 kg |
Ab 2 Paletten |
CHF 1’044.00*
| CHF 0.87* / 1 kg |
Ab 4 Paletten |
CHF 996.00*
| CHF 0.83* / 1 kg |
Ab 6 Paletten |
CHF 972.00*
| CHF 0.81* / 1 kg |
Natriumbicarbonat LQ (1200kg Palette)
Produktinformationen Natriumbicarbonat LQ
Backtriebmittel und Säureregulator in der Lebensmittelindustrie gemäss Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011. Natriumbicarbonat LQ (Natriumhydrogencarbonat) ist ein weisses Pulver und wird u.a. für Backpulver, Sauerrahmbutter, Schokolade und Kakaoerzeugnisse verwendet.Anwendung Natriumbicarbonat Biogasanlagen
Das weisse Pulver dient zum Puffern überschüssiger Säuren auf biologisch schonende Art und zur Stabilisierung bzw. Erhöhung des PH-Wertes im Fermenter. Der optimale pH-Wert in einer Biogasanlage liegt zwischen 7.4 und 7.9. Natriumbicarbonat, auch Natriumhydrogencarbonat genannt, sorgt dafür, dass dieser Wert eingehalten wird. Gleichzeitig wird durch das Produkt die Schaumbildung verringert, die Gasausbeute verbessert und die Gasqualität gesteigert.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Natriumbicarbonat LQ können Sie bei chemieshop24.ch in folgenden Gebinde-Grössen günstig online kaufen:
NaHCO3 | > 99,0 % |
Wasser | < 0,25 % |
E-Nr. | 500 (ii) |
pH-Wert (1%ige Lösung) | 8,0 – 8,6 |
Wasserunlösliche Substanzen | < 0,02 % |
Ammoniumsalze | kein Ammoniakgeruch nach Erwärmung |
Arsen | < 3 ppm |
Eisen | < 6 ppm |
Quecksilber | < 1 ppm |
Blei | < 2 ppm |
- Lebensmittelindustrie
- Backtriebmittel
- Getränkeindustrie (Freisetzung von Kohlensäure)
- Reinigungsmittel
- chemische Industrie
- Biogasanlagen
- Lebensmittelindustrie
- Backtriebmittel
- Getränkeindustrie (Freisetzung von Kohlensäure)
- Reinigungsmittel
- chemische Industrie
- Biogasanlagen
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.