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Salpetersäure 53% (520kg Palette)
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
CHF 546.00*
| CHF 1.05* / 1 kg |
Ab 2 Paletten |
CHF 509.60*
| CHF 0.98* / 1 kg |
Ab 4 Paletten |
CHF 483.60*
| CHF 0.93* / 1 kg |
Ab 6 Paletten |
CHF 473.20*
| CHF 0.91* / 1 kg |
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Salpetersäure 53% (520kg Palette)
Produktinformationen Salpetersäure 53%
Klare farblose Flüssigkeit in einer Konzentration von 53% in technischer Qualität.Salpetersäure (HNO3) ist die bekannteste und stabilste Sauerstoffsäure des Stickstoffs.
Anwendung Salpetersäure 53%
Landwirtschaft:Alle Angaben ohne Gewähr!
Aussehen | klare, farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit |
Gehalt (HNO3) | 51,5 – 54,5 Gew.% |
Dichte (20°C) | 1,320 – 1,336 g/ml |
Chlorid | < 10 ppm |
Glührückstand | < 60 ppm |
Eisen | < 5 ppm |
Sulfat | < 50 ppm |
- Herstellung von Düngemittel
- Herstellung von Nitraten
- Beizmittel
- Nitriermittel
- Reinigungsmittel
- Polieren von Metallen
- Herstellung von Düngemittel
- Herstellung von Nitraten
- Beizmittel
- Nitriermittel
- Reinigungsmittel
- Polieren von Metallen
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Pflicht zur Endverbleibserklärung
Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.
Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS05
Ätzwirkung

GHS06
Totenkopf mit gekreuztem Knochen