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Hinweis für landwirtschaftliche Anwendungen

Für den prophylaktischen Einsatz von Formaldehyd im landwirtschaftlichen Bereich empfehlen wir speziell STAUBCO DESFORM, da dieses Produkt für entsprechende vorbeugende Hygienemassnahmen vorgesehen ist. Kunden aus Österreich beachten bitte zusätzlich den dafür vorgesehenen AT-Artikel für den österreichischen Markt und die dort geltenden Vorgaben.


Produktinformationen STAUBCO® Desform 37% Biozid AT

Bitte hier Biozidfragebogen downloaden und bei der Bestellung ausgefüllt an [email protected] senden.

STAUBCO® Desform 37 % Biozid AT — Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Klauen- und Stallhygiene

STAUBCO® Desform 37 % Biozid AT ist ein Desinfektionsmittel auf Basis von Formaldehyd zur prophylaktischen Anwendung in der Veterinärhygiene. Das Produkt ist für vorbeugende Hygienemassnahmen an Klauen und Stallflächen vorgesehen und unterstützt die Aufrechterhaltung hygienischer Bedingungen in landwirtschaftlichen Bereichen.

STAUBCO® Desform 37 % Biozid AT darf ausschliesslich prophylaktisch eingesetzt werden. Das Produkt ist nicht zur Behandlung bereits bestehender Erkrankungen, Infektionen oder akuter gesundheitlicher Probleme bestimmt.


  • Produktbezeichnung: STAUBCO® Desform 37 % Biozid AT
  • Wirkstoff: Formaldehyd
  • Wirkstoffgehalt: 370 g Formaldehyd pro kg Flüssigkonzentrat
  • Nebengehalt: enthält ≤ 1 % Methanol
  • Art: Biozid-Desinfektionsmittel (Produktgruppe 3 / Veterinärhygiene)
  • Anwendungszweck: ausschliesslich prophylaktische Hygienemassnahmen
  • Synonyme: Klauendesinfektionsmittel, Stallflächendesinfektion, Formaldehyd-Biozid

Was ist STAUBCO® Desform 37 % Biozid AT?

STAUBCO® Desform 37 % Biozid AT ist ein flüssiges Biozidprodukt für vorbeugende Desinfektionsmassnahmen im veterinärhygienischen Bereich. Es wird prophylaktisch eingesetzt, um die hygienischen Bedingungen auf Stallflächen sowie im Bereich der Klauenpflege zu unterstützen. Die mikrobiologische Wirksamkeit wurde laut Produktinformation von unabhängigen Gutachtern bestätigt. Das Produkt ist für den professionellen Einsatz in der Tierhaltung konzipiert.

Die Anwendung darf ausschliesslich vorbeugend erfolgen. Eine Anwendung zur Behandlung bereits bestehender Erkrankungen oder Infektionen

Alle Angaben ohne Gewähr!


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Beim Kauf von grossen Gebinden erhalten Sie die Chemikalien zu günstigen Preisen. Benötigen Sie Mengen oder Produkte, die nicht in unserem chemieshop24.ch aufgeführt sind, dann schicken Sie uns bitte eine Produktanfrage. Selbstverständlich werden unsere Gebinde innerhalb der Schweiz kostenfrei mit Lkw und Hebebühne angeliefert.
Produktgruppe: P100617810
Materialnummer: 1006178101001
CAS-Nummer: 50-00-0

✔ Biozidprodukt für die Produktgruppe PT3 (Veterinärhygiene)
✔ Wirkstoff Formaldehyd 37%/ CAS-No. 50-00-0
✔ gem. Biozidverordnung (EU) No. 528/2012.

✔ Veterinärhygiene
✔ zur Klauenpflege
✔ zum Vernebeln im Stall

Allgemeine Hinweise

Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.

Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.

Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.

Pflicht zur Endverbleibserklärung

Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.

Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.

Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.

Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

1

GHS05
Ätzwirkung

1

GHS06
Totenkopf mit gekreuztem Knochen

1

GHS08
Gesundheitsgefahr

Dieser Beitrag wurde teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und nicht vollständig redaktionell geprüft.