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Calciumhypochlorit 70% (540kg Palette)
CHF 2’106.00*
Inhalt:
540 Kilogramm
(CHF 3.90* / 1 Kilogramm)
Calciumhypochlorit 70% (540kg Palette)
Produktinformationen Calciumhypochlorit 70%
Calciumhypochlorit ist ein Desinfektionsmittel für sauberes Badewasser in Hallen-, Frei- und Wellnessbädern .
Calciumhypochlorit ist ein weisser, trockener Feststoff, welcher in Form von Granulat, dem sogenannten Chlorgranulat, vor allem in öffentlichen Hallen- und Freibädern, aber auch in Wellnessbädern als Schwimmbadchemikalie zur Wasseraufbereitung eingesetzt wird. Dieses Granulat wirkt gegen Viren, Bakterien, Parasiten und Pilze, daher eignet es sich hervorragend zur Badewasserdesinfektion. Aufgrund seiner bioziden Wirkung muss Calciumhypochlorit als Desinfektionsmittel bzw. Biozidprodukt zugelassen sein.
Alle Badeanlagen- ob Hallenbad, Freibad oder Wellnessbad - müssen ihren Besuchern bakteriologisch
einwandfreies Badewasser zur Verfügung stellen. Dieses muss hygienisch einwandfreie Qualität haben.
Kreislaufwasser wie das Schwimmbadwasser, in das permanent Verunreinigungen gelangen, muss
aufbereitet und desinfiziert werden.
Die Desinfektion dieses Wassers erfolgt mit Hilfe von Desinfektionsmitteln und Biozidprodukten, wie hier mit
Chlorgranulat, die von der Anmeldestelle Chemikalien (BAG) in Bern für diesen Zweck zugelassen sein
müssen.
Diese Produkte müssen Anforderungen wie rasche Keimtötung, ausreichende Depotwirkung im
Badewasser, schnelle und einfache analytische Bestimmung sowie elektrometrische Erfassbarkeit zur
Regelung der Dosierung erfüllen.
Anwendungen Calciumhypochlorit 70%
Die Dosierung des Calciumhypochlorits erfolgt über eine entsprechende Anlage, welche die Wasserdesinfektion automatisch regelt. Das Desinfektionsverfahren erfordert keine Zulassung im Gegensatz zum Desinfektionsmittel selbst. Ausserdem muss das Verfahren gewährleisten, dass die Wasserqualität den Anforderungen der "SIA-Norm 385/9 Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen" entspricht.
Wie viel Chlorgranulat darf gelagert werden?
Laut Störfallverordnung darf die gelagerte Menge Calciumhypochlorit in der Regel die Mengenschwelle von 2000 kg nicht überschreiten. Wird diese Menge überschritten, fällt ein Schwimmbad unter die Störfallverordnung. Zudem müssen Calciumhypochlorit, Chlor oder Chlorgranulat - also chlorhaltige Produkte - und saure Chemikalien in separaten Brandabschnitten gelagert werden. Ebenso müssen die Auffangwannen von sauren und alkalischen Chemikalien voneinander getrennt sein.
Wie kann ich Chlor entsorgen?
Wie alle Biozidprodukte kann das Chlorgranulat samt seiner Verpackung ein erhebliches Umweltrisiko darstellen und ist daher als Sonderabfall zu behandeln. Wollen Sie Chemikalien entsorgen, können wir dies für Sie veranlassen. Dies ist jedoch separat anzufragen. Laut "VeVA-Verordnung über den Verkehr mit Abfällen" darf Sonderabfall nur an bewilligte und zur Entgegennahme berechtigte Entsorger von Sonderabfällen weitergegeben werden.
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!
Calciumhypochlorit 70% können Sie bei chemieshop24.ch in folgenden Gebinde-Grössen günstig online kaufen:
Beim Kauf von grossen Gebinden erhalten Sie die Chemikalien zu günstigen Preisen. Benötigen Sie Mengen oder Produkte, die nicht in unserem chemieshop24.ch aufgeführt sind, dann schicken Sie uns bitte eine Produktanfrage. Selbstverständlich werden unsere Gebinde innerhalb der Schweiz kostenfrei mit Lkw und Hebebühne angeliefert.
Materialnummer:
C102330
CAS-Nummer:
7778-54-3
Spezifikation | Typische Werte | |
Chlorgehalt | ca. 70% | 70.2% |
Wassergehalt | 6% |
Wir gewährleisten die vertragsmässige Beschaffenheit unseres Produktes im Rahmen unserer „Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen“. Die Angaben sind Ergebnisse unseres Qualitätssicherungssystems. Sie stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar und entbinden den Käufer nicht von einer ordnungsgemässen Wareneingangsprüfung.
Die Dosierung des Calciumhypochlorits erfolgt über eine entsprechende Anlage, welche die Wasserdesinfektion automatisch regelt. Das Desinfektionsverfahren erfordert keine Zulassung im Gegensatz zum Desinfektionsmittel selbst. Ausserdem muss das Verfahren gewährleisten, dass die Wasserqualität den Anforderungen der "SIA-Norm 385/9 Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen" entspricht.
Die Dosierung des Calciumhypochlorits erfolgt über eine entsprechende Anlage, welche die Wasserdesinfektion automatisch regelt. Das Desinfektionsverfahren erfordert keine Zulassung im Gegensatz zum Desinfektionsmittel selbst. Ausserdem muss das Verfahren gewährleisten, dass die Wasserqualität den Anforderungen der "SIA-Norm 385/9 Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen" entspricht.
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.