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Produktinformationen Milchsäure 80% Lebensmittel

Sirupartige Flüssigkeit in einer Konzentration von 80% in Lebensmittelqualität. Die Abfüllung von Milchsäure (2-Hydroxypropansäure) erfolgt in unserem HACCP Betriebsbereich.
Milchsäure 80% ist als E270 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt Milchsäure die Bezeichnung E 270. 


Anwendung Milchsäure 80% Lebensmittel

Lebensmittelindustrie: 
Sie wird in der Lebens- und bGenussmittelindustrie oft als Säuerungsmittel, z.B. in Joghurt oder Buttermilch eingesetzt. Sie kann zur Reinigung von Oberflächen und Gegenständen genutzt werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. 

Reinigungsindustrie: 
Milchsäure 80% Lebensmittel findet ebenfalls in der Reinigungs- und Textilindustrie Einsatz. 

Imkerei:
Bienenzüchter nutzen Milchsäure, um in brutfreien Völkern die Varroamilben zu bekämpfen.
Beim Kauf von grossen Gebinden erhalten Sie die Chemikalien zu günstigen Preisen. Benötigen Sie Mengen oder Produkte, die nicht in unserem chemieshop24.ch aufgeführt sind, dann schicken Sie uns bitte eine Produktanfrage. Selbstverständlich werden unsere Gebinde innerhalb der Schweiz kostenfrei mit Lkw und Hebebühne angeliefert.
Produktgruppe: P10000098
Materialnummer: 1000009801000
CAS-Nummer: 0000079-33-4

Aussehen klar, schwach gelb
Geruch fast geruchlos
E-Nummer E 270
Farbe (frisch) < 50 APHA
Dichte bei 20°C 1,18 – 1,20 g / ml
Sulfatasche < 0,1 %
Schwermetalle (als Pb) < 10 ppm
Chlorid < 20 ppm
Sulfat < 20 ppm
Eisen < 10 ppm
Blei < 0,5 ppm
Quecksilber < 1 ppm
Arsen < 3 ppm
Reduz. Zucker entsprechend Test FCC
Gehalt 79,5 – 80,5 %

  • Lebensmittelindustrie
  • Milchindustrie (z.B. Joghurt, Buttermilch)
  • Konservenindustrie (z.B. Konservierungsmittel)
  • Süsswarenindustrie (z.B. als Säuerungsmittel)
  • Reinigungsindustrie (z.B. als schonende Säure)
  • Textilindustrie
  • Entkalkungsmittel

Allgemeine Hinweise

Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.

Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.

Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.

Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

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GHS05
Ätzwirkung

Dieser Beitrag wurde teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und nicht vollständig redaktionell geprüft.