Weitere Konzentrationen
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Salzsäure 25% (120kg Palette)
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
CHF 501.60*
| CHF 4.18* / 1 kg |
Ab 2 Paletten |
CHF 457.20*
| CHF 3.81* / 1 kg |
Ab 4 Paletten |
CHF 423.60*
| CHF 3.53* / 1 kg |
Ab 6 Paletten |
CHF 406.80*
| CHF 3.39* / 1 kg |
Salzsäure 25% (120kg Palette)
Produktinformationen Salzsäure 25%
Anwendung Salzsäure 25%
Industrie:Eigenschaften Salzsäure 25%
Konzentration: 25% Salzsäure (HCl) in Wasser ASicherheitshinweis zu Salzsäure 25%
- Salzsäure 25% ist ätzend und kann Haut, Augen und Atemwege reizen. Der direkte Kontakt mit dem Produkt sollte vermieden werden.
- Beim Umgang mit der Lösung ist das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen, Schutzbrille und Schutzkleidung dringend zu empfehlen.
- Salzsäure 25% sollte ausserhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahrt werden.
- Bei versehentlichem Verschlucken oder Kontakt mit Haut oder Augen ist sofort ein Arzt aufzusuchen, und das Etikett oder die Verpackung des Produkts sollte bereitgehalten werden.
- Salzsäure 25% ist eine ätzende Chemikalie und erfordert eine sichere Handhabung. Es ist wichtig, alle Sicherheitsvorschriften und Richtlinien des Herstellers zu befolgen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Salzsäure in verschiedenen Konzentrationen können Sie bei chemieshop24.ch bestellen.
Merkmal | Einheit/Text | untere Grenze | obere Grenze | Methode |
Aussehen | klar, leicht gelblich | |||
Gehalt | % | 24 | 26 | |
Dichte bei 20°C | g/cm³ | 1,119 | 1.129 | |
Sulfat (SO4²-) | % | 0,05 | ||
Eisen (Fe) | ppm | 5 | ||
Freies Chlor (Cl2) | ppm | 20 |
Der Rohstoff entspricht den Vorgaben der EN939
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäss HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05
Ätzwirkung
GHS07
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